Qualitätsrahmen
Der Qualitätsrahmen der Wiener Bildungschancen besteht aus
- dem rechtlichen Rahmen,
- den Mitmach-Kriterien für Anbieter*innen und
- den Angebotskriterien für Angebote,
- der Qualitätssicherung und Rechnungskontrolle,
- den Feedbacks für jedes Angebot aus den Schulen und
- dem Fachgremium


Der rechtliche Rahmen
Der rechtliche Rahmen des Projekts ist in den Verfahrensbedingungen und in der Eigenerklärung festgehalten. Das Projekt wurde auf der TED-Website mittels Bekanntmachung und dazugehörigen Aktualisierungen veröffentlicht. Mit der Einreichung eines Mitmach-Antrags stimmt ein*e Anbieter*in allen Rahmenbedingungen zu.
Die Mitmach-Kriterien
Jede*r Anbieter*in muss die Mitmach-Kriterien erfüllen und macht dazu Angaben im Mitmach-Antrag. WIENXTRA prüft jeden Mitmach-Antrag und gibt ihn frei, wenn die Kriterien erfüllt sind.
1) Rechtsrahmen
Der*die Anbieter*in ist eine juristische Person, ein Einzelunternehmen oder ein*e Neue*r Selbstständige*r.
2) Fördergeber*innen
Der*die Anbieter*in gibt die wesentlichsten öffentlichen Fördergeber*innen an.
3) Qualitätssicherung
Der*die Anbieter*in führt in folgenden Bereichen qualitätssichernde Maßnahmen durch: interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe.
4) Bildungsauftrag
Der*die Anbieter*in hat pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (pädagogische Ziele, pädagogische Haltung, Schwerpunkte).
5) Haltung
I. Der*die Anbieter*in gestaltet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stets gewaltfrei, diskriminierungsfrei und respektvoll.
II. Die Grundlagen der Arbeit des*der Anbieter*in sind fachlich-wissenschaftliche Standards der Pädagogik. Die Ziele sind ausschließlich an pädagogischen Prinzipien und dem Wohl des Kindes bzw. des*der Jugendlichen orientiert; sie sind überparteilich und überkonfessionell.
6) Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
Der*die Anbieter*in nennt Referenzen in der direkten Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen.
7) Qualifikation
Der*die Anbieter*in wählt geeignete und qualifizierte Personen aus, die in seinem*ihrem Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, und schult diese intern für seine*ihre Angebote.
8) Strafregisterbescheinigung
Alle Personen, die im Auftrag des*der Anbieter*in im direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, weisen dem*der Anbieter*in vor erstmaligem Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor, die maximal 3 Monate alt ist und in der keine Verurteilungen aufscheinen.
9) Kinderschutz
Der*die Anbieter*in hat ein Kinderschutzkonzept (inklusive Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen, Nennung des*der Kinderschutzbeauftragten, Verhaltenskodex, Abläufen für Beschwerde- und Fallmanagement, Evaluation und Weiterentwicklung).
Die Angebotskriterien
Jedes Angebot muss den Angebotskriterien entsprechen und eine ausführliche Beschreibung von Inhalten, Bildungsauftrag und Ablauf beinhalten. WIENXTRA prüft das Angebot. Nach Freigabe wird das Angebot veröffentlicht und kann dann von Schulen direkt bei den Anbieter*innen gebucht werden. Ein Angebot gilt für ein Schuljahr und muss danach neu eingereicht werden.
1) Haltung
a) Der Inhalt des Angebots ist überparteilich, überkonfessionell und sachlich, und basiert auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
b) Der*die Anbieter*in gestaltet das Angebot mit dem Ziel, junge Menschen zu ermächtigen. Der Fokus liegt auf Methoden, die zur Interaktion und Aktivität einladen.
2) Pädagogik
Der*die Anbieter*in hat pädagogische Grundlagen für das Angebot (definierte Ziele, Ablauf, Methoden, Vor- und Nachbereitung).
3) Qualitätssicherung bei Angeboten ohne anwesender Lehrperson
Ist es bei dem Angebot aufgrund der Bearbeitung von sensiblen Themen vorgesehen, dass nicht immer und durchgehend eine Lehrperson anwesend ist, so führt der*die Anbieter*in eine verpflichtende und zeitnahe Nachbesprechung mit der zuständigen Lehrperson durch.
4) Kostenrahmen und Preis
Der Preis des Angebots erfüllt die Vorgaben der Wiener Bildungschancen, die der*die Anbieter*in in der Eigenerklärung zur Projektteilnahme bestätigt hat: Er ist marktüblich und muss fürs ganze Schuljahr gelten. Denselben Preis verrechnet der*die Anbieter*in auch außerhalb der Wiener Bildungschancen. Individuelle Rabatte sind nicht möglich. Es dürfen für Eltern, Schüler*innen und Schulen keine Folgekosten anfallen. Auf Nachfrage wird die Preisgestaltung offengelegt.
Feedback zu jedem Angebot
Im Zuge der Rechnungsbestätigung auf der Web-Plattform geben Lehrer*innen zu dem genutzten Angebot eine Schulnote und ein kurzes Feedback als Stimmungsbild. Dieses Feedback geht nur an WIENXTRA. Beschwerden, die einen Widerspruch zu den Kriterien zeigen, nehmen wir ernst und klären gegebenenfalls mit dem*der Anbieter*in bzw. dem Wiener Bildungschancen Fachgremium.


Qualitätssicherung und Rechnungsprüfung
Das WIENXTRA-Team der Wiener Bildungschancen prüft, ob Mitmach-Anträge und Angebote die Kriterien erfüllen und kommuniziert dazu mit den Anbieter*innen. Bei Bedarf ziehen wir externe Expertise oder das Fachgremium hinzu. WIENXTRA übernimmt die Rechnungsprüfung und Bezahlung jeder bestätigten Rechnung.
Das Fachgremium der Wiener Bildungschancen
Das Fachgremium begleitet das Projekt als Entscheidungs- und Beratungsinstanz. Im Fachgremium vertreten sind Akteur*innen aus Stadtratsbüro, MA13, Bildungsdirektion, Elternvertretung, Kinderschutz und Schule.
FAQ
Das Einreich-Verfahren bei den Wiener Bildungschancen ist zweistufig: Mit dem Mitmachantrag weist ein*e Anbieter*in nach, dass er*sie alle vorhandenen rechtlichen und inhaltlichen Mitmach-Kriterien erfüllt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Angebote eingereicht werden. Hier prüfen wir, ob die Angebotskriterien <Link Angebotskriterien> erfüllt sind und das Angebot gut verständlich beschrieben ist.
Wenn Anbieter*innen die Kriterien des Projekts, zu denen sie sich verpflichtet haben, nicht einhalten, können sie aus dem Projekt ausgeschlossen werden.
Das Feedback der Lehrer*innen zu dein einzelnen Angeboten, das bei der Bestätigung der Rechnungen eingegeben wird, geht nur an WIENXTRA. Wenn das Feedback gravierende Beschwerden oder Widersprüche zu Kriterien thematisiert, klären wir das mit dem*der Anbieter*in. Das Feedback wird niemals direkt weiter gegeben, und der Inhalt des Feedbacks immer so anonymisiert, dass möglichst nicht auf die Schule geschlossen werden kann.
WIENXTRA organisiert das ganze Jahr über Freizeitaktivitäten für Kinder, Familien und Jugendliche. Zusätzlich bietet WIENXTRA Bildungsangebote für alle, die mit Kindern und Jugendlichen leben und arbeiten. Seit dem Schuljahr 2023/24 setzt WIENXTRA die Wiener Bildungschancen operativ um und stellt auch als Anbieter*in die langjährige und professionelle Expertise zur Verfügung. WIENXTRA und die Angebote entsprechen den Mitmach-Kriterien der Wiener Bildungschancen. Für eine objektive und transparente Prüfung, erfolgt die Prüfung von WIENXTRA als Anbieterin und WIENXTRA-Angeboten als Sonderfall direkt durch das unabhängige Fachgremium, ohne Involvierung von WIENXTRA.
Noch Fragen?
Mit Fragen und Anregungen erreichst du uns hier:
(Montag bis Freitag 9 - 14 Uhr)
