Verlängerung der Projektteilnahme

Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist ein fertiges Kinderschutzkonzept für alle Anbieter*innen verpflichtend.

Deshalb ist eine Überarbeitung des Mitmach-Antrags zwischen 1. April und 7. Juli nötig! 

Illustration Bildungschancen
Drei Kinder experimentieren mit Reagenzgläsern.
© Barbara Mair

Schritt 1: Aktuelle Verfahrensbedingungen lesen

Mit deiner Wieder-Einreichung des Mitmach-Antrages stimmst du den aktualisierten Verfahrensbedingungen des Projekts zu. 

Diese enthalten wichtige Konkretisierungen der Teilnahmebedingungen. Insbesondere die Punkte in der Eigenerklärung müssen dir bekannt sein, da du dich zu ihrer Einhaltung verpflichtest.

Hier haben wir die Neuerungen farblich für dich hervorgehoben: Verfahrensbedingungen und Eigenerklärung.

Schritt 2: Angaben im Mitmach-Antrag aktualisieren

  • Überarbeite deinen Mitmach-Antrag zeitgerecht zwischen dem 1. April und 7. Juli im Login-Bereich unter “Programmreihen”.
  • Bitte lies dir deine bisherigen Angaben aufmerksam durch und überprüfe:
    • Entsprechen alle Informationen dem Status Quo deiner/eurer Arbeit? Haben sich Veränderungen ergeben (rechtlicher Rahmen, Teamstruktur, Arbeitsabläufe, inhaltliche Erweiterungen usw.)?
    • Beantworten deine Angaben die jeweilige Frage genau und vollständig? Achtung: Manche Fragen haben sich geändert!
  • Je sorgfältiger du arbeitest, desto rascher ist deine Freischaltung möglich. Dann sind deine Angebote schneller im Lauf des Sommers auf der Website sichtbar. Nur sichtbare Angebote können durchgeführt und verrechnet werden.
Zwei Kinder im Wald
© Miguel Dieterich

Schritt 3: Geänderte Mitmach-Kriterien zum Kinderschutz beantworten

Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist ein fertiges Kinderschutzkonzept für alle Anbieter*innen verpflichtend.

Du bestätigst, dass dein Kinderschutzkonzept mindestens folgende Elemente enthält: Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen, Nennung des*der Kinderschutzbeauftragten, Verhaltenskodex, Abläufe für Beschwerdemanagement sowie Fallmanagement, Evaluation & Weiterentwicklung. 

Im Mitmach-Antrag werden folgende Punkte abgefragt:

  • Risikoanalyse: Beschreibe mindestens drei relevante Risiken für deine/eure Arbeit im Schulkontext und benenne die passenden Maßnahmen zu deren Minimierung.
  • Nenne den*die Kinderschutzbeauftragte*n samt Kontaktdaten (E-Mail, Telefon).
  • Beschwerdemanagement: Wie können sowohl Kinder/Jugendliche als auch Lehrpersonen Beschwerden einbringen und wie werden diese bearbeitet?
  • Fallmanagement für Schulangebote: Wie wird vorgegangen, wenn bei/nach einem durchgeführten Angebot ein Vorwurf gegen eine Vermittlungsperson einlangt? 
    Wie wird vorgegangen, wenn eine Vermittlungsperson den Verdacht bekommt, dass ein*e Schüler*in Gewalt erlebt?
  • Beschreibe mindestens zwei Maßnahmen, die sicherstellen, dass dein/euer Kinderschutzkonzept in der Praxis „gelebt“ und angewendet wird und aktuell bleibt (Monitoring, Dokumentation, Evaluation, Schulung, …).

Kinderschutzkonzept noch nicht fertig?

Bei der Fertigstellung des Kinderschutzkonzepts unterstützen dich diese Ressourcen:

Kinder klatschen ein
© Aleksandra Kawka
Jugendliche mit einer Lupe
© Barbara Mair

Angebote fürs Schuljahr 2025/2026

  • Deine Angebote fürs Schuljahr 2025/2026 kannst du auch ab 1. April einreichen.
  • Wir bearbeiten die Angebote laufend. Auf der Website werden sie aber erst ab 8. Juli sichtbar sofern auch dein Mitmach-Antrag wieder freigeschaltet wurde.
  • Je früher du deine Angebote einreichst, desto eher schaffen wir eine Freischaltung im Sommer.
  • Nur Angebote, die sichtbar sind, können durchgeführt und verrechnet werden.