Mitmach-Antrag
Wenn du als Anbieter_in Teil der Wiener Bildungschancen sein möchtest, dann registriere dich hier auf der Plattform und reiche deinen Mitmach-Antrag ein.
So wirst du Teil der Wiener Bildungschancen:
1. Registrierung auf der Plattform (Angabe deiner Stammdaten bzw. die deiner Organisation inkl. Logo)
2. Einloggen und deinen Mitmach-Antrag auf der Plattform einreichen:
- Fragebogen ausfüllen
- Eigenerklärung und Verfahrensbedingungen zur Kenntnis nehmen (diese legen den rechtlichen Rahmen für das Projekt fest)
3. Jeder Mitmach-Antrag muss durch WIENXTRA freigeschaltet werden.
In der Regel melden wir uns innerhalb von 7 Werktagen. Für Anträge, die im Juni und September eingereicht werden, gilt aufgrund unserer Hochphasen eine längere Bearbeitungszeit.
Die Einreichung von Mitmach-Anträgen ist laufend und ohne Fristende möglich. DieFreischaltung gilt für zwei Schuljahre. Danach muss der Mitmach-Antrag erneut eingereicht werden.
Der Fragebogen
Der Fragebogen fragt die Mitmachkriterien ab. Er besteht aus verpflichtenden Eingabefeldern und Checkboxen. Zusätzlich gibt es optionale Eingabefelder. Die folgenden Punkte sind Pflichtfelder im Fragebogen:
Organisationsform und -struktur
- Angabe der Rechtsform (z.B. ZVR-Nummer, Firmenbuchnummer, GISA-Auszug, Nachweis der Pflichtversicherung nach GSVG o.ä.)
- Angabe der wesentlichsten öffentlichen Fördergeber_innen der letzten 2 Jahre (falls vorhanden)
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter_innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe (z.B. Jahresklausur, Teamtreffen, Mitarbeiter_innengespräche, etc.)
Pädagogik
- Beschreibung des Bildungsauftrags inklusive pädagogischen Zielen, pädagogischer Haltung und Themenschwerpunkte
- Angabe von Projekt-Partner_innen (Organisationen, Schulstandorte, etc.) in der direkten Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen in den letzten 2 Jahren
Eignung der Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
- Beschreibung des Auswahlprozesses für neue Vermittlungspersonen (Workshopleiter_innen, Trainer_innen, etc.)
- Beschreibung des Profils von Vermittlungspersonen (Ausbildung, Vorerfahrung, etc.)
- Beschreibung der internen Schulung für Vermittlungspersonen
- Verpflichtung dazu, von allen, die im eigenen Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" einzuholen
Kinderschutz
- Beschreibung der Maßnahmen zum Kinderschutz: Erkenntnisse der Risikoanalyse, Verhaltenskodex für Personen, die im Auftrag des_der Anbieter_in mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Abläufe für Beschwerde- und Fallmanagement
- Nennung des_der Kinderschutzbeauftragten
Noch Fragen?
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Mitmach-Antrag findest du in unseren FAQ.
Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!