Werde Anbieter*in!

Reiche jetzt einen Mitmach-Antrag ein und werde Teil der Wiener Bildungschancen!

Abläufe auf einen Blick

Illustration von Abläufen
Kinder vor einer Plakatwand

Anbieter*in werden Schritt für Schritt

1 ) Informiere dich über die Teilnahmevoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Wiener Bildungschancen. Lies die Verfahrensgrundlagen und Eigenerklärung. Wenn du einen Mitmach-Antrag einreichst, sind das die vertraglichen Grundlagen, die du mit WIENXTRA eingehst. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss aus dem Projekt führen. 

2 ) Mitmach-Antrag einreichen: Registriere dich im WIENXTRA Eventsystem und fülle unter “Programmreihen” den Mitmach-Antrag für die Wiener Bildungschancen aus. Du kannst laufend und ohne Fristende einreichen.

2.1 ) Beantworte die Fragen im Mitmach-Antrag so, dass wir nachvollziehen können, wie du arbeitest und was du machst. Nur so können wir gut beurteilen, ob du die Kriterien erfüllst.

3 ) Wir bearbeiten Anträge meist innerhalb von sieben Werktagen. Wir melden uns gegebenenfalls mit Rückfragen oder bei Nachbesserungsbedarf.
Eine Freischaltung erfolgt, wenn dein Antrag vollständig ist und alle Kriterien erfüllt sind.

3.1 ) Deine Freischaltung als Anbieter*in für Wiener Bildungschancen gilt zwei Schuljahre lang. Danach musst du deine Teilnahme verlängern und einen neuen Mitmachantrag einreichen.

4 ) Angebote einreichen: Als freigeschaltete*r Anbieter*in kannst du jederzeit Angebote einreichen

Teilnahmevoraussetzung Kinderschutzkonzept

Ein Kinderschutzkonzept für die eigene Arbeit ist für die Teilnahme am Projekt vorausgesetzt. 

Bei der Erstellung/Fertigstellung des Kinderschutzkonzepts unterstützen dich diese Ressourcen:

Kinder pflanzen einen Baum

Häufige Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen

Im Sinne des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen verpflichten sich die Anbieter*innen bei den Wiener Bildungschancen dazu, für den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen nur Menschen einzusetzen, die nachweislich straffrei sind. Beide Auszüge sind deshalb notwendig, weil manche Arten von Einträgen im jeweils anderen Auszug nicht aufscheinen.

Alle Informationen zu den Strafregisterbescheinigungen findest du hier.

Noch Fragen?

Mit Fragen und Anregungen erreichst du uns hier (Montag bis Freitag 9-14 Uhr):

Illustration
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